Unsere AGB:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und IMMOKUNST Christiane Daut Immobilien.


§ 1 Vertragsabschluss

Die Annahme der Maklerdienste oder der Angebotsangaben, sowie die Auswertung der gegebenen Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Der Auftraggeber erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Vertraulichkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Angebote, Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und verlangt der Dritte dadurch einen Geschäftsabschluss oder sonstige wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber diejenige Provision zu bezahlen, die er im Falle eines eigenen Erwerbs hätte bezahlen müssen.

§ 3 Haftungsbeschränkung

Die Objektangaben beruhen auf Auskünften der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

§ 4 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass IMMOKUNST Christiane Daut Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Vorschrift der gesetzlichen Regelungen zu verwenden.

§ 5 Widerrufsrecht

Auf die beigefügte Widerrufsbelehrung der Angebote wird hingewiesen.

Link zur Widerrufsbelehrung IMMOKUNST
Link zur Vorlage Widerrufsrechtsverzicht

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.